Im Juli wurde das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) vom Nationalrat beschlossen. Es ergeben sich daraus einige erfreuliche Neuerungen im Fördersystem sowie im Bereich des Stromnetzanschlusses und der Möglichkeit der gemeinschaftlichen Stromerzeugung und -nutzung. Das EAG wird damit das Ökostromgesetz ablösen und gleichzeitig den Ausbauturbo für die Photovoltaik zünden.
Erfreulich ist, dass wieder größere PV-Projekte umgesetzt werden können, alternative Flächen genutzt werden sollen und bestehende Anlagen erweitert werden können. Erleichterungen werden für Kleinanlagen im Bereich des Netzanschlusses geschaffen und über pauschalierte Netzzutrittskosten wird Planbarkeit ermöglicht.
Das EAG sieht zwei Fördersysteme vor, aus denen der Antragsteller wählen kann: Entweder eine Marktprämie für den eingespeisten PV-Strom oder einen Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher.
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(Fotocredit: solartec)